Arbeitsrecht: Kündigungsschutzrecht; Teilzeit- und Befristungsrecht
Eine vereinbarte Befristung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Zudem muss sie vor der tatsächlichen Aufnahme des Arbeitsvertragsverhältnisses schriftlich vereinbart sein. Andernfalls ist grundsätzlich keine sachgrundlose Befristung möglich. Verlängerungen von befristeten Arbeitsverhältnisses und Änderungen des Vertragsinhalts führen häufig zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen (Gehaltserhöhung, Versetzung oder Änderung der Arbeitszeit etc.).
Eine Kündigung sollte unverzüglich zurückgewiesen werden, wenn Sie nicht vom (gesetzlich) Vertretungsberechtigten stammt und ihr nicht die Originalvollmacht des Vertretungsberech-tigten (Vorstand, Geschäftsführer etc.) beigefügt ist. In jedem Fall sollte sofort ein Rechtsanwalt um Rat gefragt werden.
Erbrecht: Eine frühzeitige Regelung und Verständigung mit den möglichen Erben ist sehr hilfreich, um späteren Streit zu vermeiden. Sprechen Sie mit den möglichen Erben über Ihre testamentarischen Regelungen! Lassen Sie sich unabhängig anwaltlich beraten.
Marken-, Werbe- und Urheberrecht, Abmahnungen (Gewerblicher Rechtsschutz):
Falsche Tatsachenangaben in Testberichten sind wettbewerbswidrig und berechtigen zu Abmahnungen / Unterlassungsklagen, §§ 3, 5, 8 UWG.
Handelsrecht: Handelskauf, Agenturrecht, Provisions- und Ausgleichsansprüche.
Strafrecht: Wein- und Lebensmittelstrafrecht; Steuerstrafrecht
Wein- und Lebensmittelrecht: Vgl. www.weinrecht.de
Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden (ADD, Regierungspräsidien, etc.), Weinstaatsanwaltschaft, Weinkontrolle, WeinG, WeinVO, Health-Claims-VO, Lebensmittelkennzeichnungsrecht.
Anschrift:
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